AGB
I. Allgemein
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bestellungen von Arzneimitteln der Firma Dr. Falk Pharma Österreich GmbH. Der Verkauf erfolgt ausschließlich gemäß diesen Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, soweit wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
II. Aufträge
Alle Aufträge für den Bedarf von Krankenhäusern und des pharmazeutischen Großhandels bitten wir direkt an Schachinger Pharmalogistik (shc-orderhandling-hagenbrunn@healthcare.at) zu senden.
III. Lieferung
Die Lieferung von Arzneimitteln erfolgt ausschließlich an Großhändler*innen und Krankenhausapotheken, die nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) i.d.g. F. dazu berechtigt sind, Arzneimittel zu beziehen. Durch die Bestellung von Arzneimitteln erklären die Kund*innen, dass sie dazu laut AMG berechtigt sind und dass sie sämtliche daraus resultierenden Pflichten hinsichtlich der Dokumentation von Lagerung und Lieferung nach den anwendbaren Gesetzen, insbesondere § 22 Arzneimittelbetriebsordnung (AMBO) i.d.g.F. und § 8 Apothekenbetriebsordnung (ABO) i.d.g. F., vollständig erfüllen. Im Zweifelsfall behalten wir uns die Möglichkeit vor, Angaben zu überprüfen und/oder Bestellungen abzulehnen.
Sämtliche Lieferungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, ab Lager und auf Gefahr des*der Kund*in (Gefahrenübergang). Der*Die Kund*in bzw. der von ihm*ihr beauftragte Spediteur*in (Frächter*in bzw. Lagerhalter*in) haftet für die Einhaltung der jeweils gültigen Transport- und Lagerungsvorschriften insbesondere nach AMG, AMBO und/oder ABO i.d.g. F.
Für Anstaltsapotheken gilt Lieferung und Rückholung frei Haus und auf unsere Gefahr als vereinbart. Gefahrenübergang findet bei Warenübernahme des*der Kund*innen statt. Die Lieferung erfolgt so rasch wie möglich. Wir binden uns aber nicht an eine feste Lieferfrist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch höhere Gewalt oder den Eintritt unvorhersehbarer Umstände gehindert, die wir nicht zu vertreten haben, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Unvorhersehbare Umstände sind z. B. Betriebsstörungen aller Art, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Beförderungsschwierigkeiten, gleichgültig, ob sie bei unseren Lieferant*innen oder bei dem betroffenen Transportunternehmen eingetreten sind, Streik und rechtmäßige Aussperrung. Wird uns durch die vorgenannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Verpflichtung frei.
Unsere Lieferpflicht ruht, solange der*die Käufer*in mit einer Zahlung im Rückstand ist.
Der*Die Käufer*in verpflichtet sich, die von Dr. Falk Pharma Österreich GmbH erworbenen Produkte weder direkt noch indirekt in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) auszuführen.
Zudem verpflichtet sich der*die Käufer*in, diese Produkte nicht an eine*n Dritte*n zu verkaufen oder sonst abzugeben, ohne den*die Dritte*n ebenfalls zur Einhaltung dieses Ausfuhrverbots zu verpflichten.
Darüber hinaus verpflichtet sich der*die Käufer*in, diese Produkte nicht an eine*n Dritte*n zu verkaufen oder sonst abzugeben, wenn er weiß oder Grund zu der Annahme hat, dass diese*r Dritte die Produkte aus dem EWR ausführen wird oder möglicherweise ausführen könnte.
Jeder Verstoß gegen die obengenannten Verbote hat zur Folge, dass der*die Käufer*in vom weiteren Kauf von Produkten der Dr. Falk Pharma Österreich GmbH ausgeschlossen wird, bis die Dr. Falk Pharma Österreich GmbH sich davon überzeugt hat, dass der*die Käufer*in dieses Ausfuhrverbot nicht erneut verletzen wird. Die Nichtausübung oder Nichtverfolgung der Rechte aus dieser Regelung durch eine der Parteien bedeutet weder den Verzicht auf diese Rechte noch hat sie einen künftigen Untergang dieser Rechte zur Folge. Ein Verzicht auf die Geltung der in dieser Regelung enthaltenen Verbote bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform und muss von dem*der verzichtenden Vertragspartner*in unterzeichnet werden.
IV. Preise
Es gelten die Preise ab Lager, exklusive Porto, Versicherungskosten, Fracht und Umsatzsteuer. Arzneispezialitäten stellen wir bezugsberechtigten Großhändler*innen und Anstaltsapotheken zum Fabrikabgabepreis (FAP) vorbehaltlich Preisänderungen in Rechnung. Maßgebend sind die am Bestelltag gültigen Preise.
V. Rücknahme
Bei Zurückziehung der Zulassung oder Auflassung einer Arzneispezialität erfolgt eine Rücknahme bis zwei Monate nach erfolgter Streichung aus dem Warenverzeichnis des österreichischen Apothekerverlages, vorausgesetzt das Verfalldatum liegt nach dem Datum der Streichung aus dem Warenverzeichnis. Die Rücknahme wird zum Fakturenwert der letzten Lieferung durchgeführt. Entsprechendes gilt für die Rücknahme von Produkten, die von einem mit der österreichischen Gesundheitsbehörde BASG/AGES Medizinmarktaufsicht vereinbarten Rückruf betroffen sind.
In allen anderen Fällen ist eine Rücknahme von Produkten nur nach vorheriger Zustimmung durch uns innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erhalt der Lieferung möglich. Die Rücknahme bedarf der vorherigen Bestätigung des*der Kund*in über die ordentliche Lagerung auf unserem dafür bestimmten Formular und Überprüfung dieser Angaben durch unsere*n Qualitätsmanagementbeauftragte*n. Wenn die vom*von der Kund*in gelieferten Nachweise über ordnungsgemäße Lagerung und Transport aus unserer Sicht nicht zufriedenstellend sind, wird eine Rücknahme der Produkte jedenfalls abgelehnt.
Im Übrigen ist die Rücknahme bestellter und käuflich erworbener Packungen zur Gutschrift oder zum Umtausch nicht möglich.
Wir erklären rechtsverbindlich, dass alle in Verkehr gebrachten Verpackungen entpflichtet sind. Wir sind unter der Lizenznummer 21935 Teilnehmer am ARA-System. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial erfolgt daher nicht.
VI. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der*die Käufer*in in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB zu verlangen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der*Die Käufer*in hat jedoch das Recht, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Wir behalten uns vor, nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse zu liefern.
VII. Aufrechnung
Der*Die Käufer*in kann gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den*die Käufer*in über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen, die zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses bestehen, getilgt hat. Der*Die Käufer*in ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er*Sie darf sie jedoch im regelmäßigen Geschäftsgang veräußern. Die aus Weiterveräußerung an Dritte entstehenden Forderungen tritt der*die Käufer*in schon jetzt zur Sicherung aller unserer jeweils gegen ihn*sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses begründeten Forderungen an uns ab. Soweit der*die Käufer*in die abgetretenen Forderungen für uns einzieht, hat er*sie die eingezogenen Beträge an uns abzuführen, sobald unsere Forderungen fällig sind. Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf unsere Ware oder Rechte sind uns unverzüglich anzuzeigen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des*der Käufer*in freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
IX. Mängelgewährleistung
Beanstandungen wegen unvollständiger und unrichtiger Lieferung sowie Rügen wegen Mangels sind, sofern diese offensichtlich sind, unverzüglich spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Ablieferung der Ware schriftlich an uns mitzuteilen. Wir sind berechtigt, die Einsendung einer Probe des beanstandeten Präparats, ggf. auch die Rücksendung der gesamten beanstandeten Ware auf unsere Kosten zu verlangen.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Den Ersatz für Folgeschäden übernehmen wir nur, wenn sie von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
X. Gerichtsstand
Es findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind ausschließlich die Gerichte in Wien zuständig.
Stand: 01.06.2018