AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)  

I. Allgemein

  1. Die Dr. Falk Pharma Österreich GmbH (im Folgenden kurz "Falk Pharma")ist eine zu FN 481219 a des Handelsgerichts Wien eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit ihrem Sitz in Wien und ihrer Geschäftsanschrift in 1140 Wien, Wolfgang-Pauli-Gasse 5.
  2. Falk Pharma vertreibt in Österreich in den Anwendungsbereich des Arzneimittelgesetzes (AMG) fallende Arzneimittel (im Folgenden kurz "Arzneimittel") in den Indikationsgebieten der Gastroenterologie. Falk Pharma ist Mitglied des Verbandes der pharmazeutischen Industrie Österreich und hat sich den Vorschriften des PHARMIG Verhaltenskodex (VHC) unterworfen.
  3. Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz "AGB") gelten für alle Bestellungen von Arzneimitteln bei Falk Pharma durch Kunden.
  4. "Kunden" im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer, und zwar
    - Arzneimittel-Großhändler iSd § 57 Abs 1 Z 4 AMG und
    - Anstaltsapotheken iSd § 57 Abs 1 Z 1 AMG.
  5. Abweichende, diesen AGB entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden finden mangels entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung keine Anwendung auf die vorgenannten Vertragsbeziehungen. Eine nicht ausdrückliche, stillschweigende, schlüssige oder konkludente Vereinbarung von AGB der Kunden ist nicht möglich. Die Vereinbarung der Anwendung von Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB auf die von diesen AGB umfassten Verträgen bedarf der Schriftform. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird, gilt eine allfällige Abänderung dieser AGB jeweils nur für einen einzelnen Vertrag.

II. Allgemeine Vertragsbedingungen

  1. Bestellungen über Arzneimittel bei Falk Pharma dürfen nur von Arzneimittel- Großhändlern iSd § 57 Abs 1 Z 4 AMG und von Anstaltsapotheken iSd § 57 Abs 1 Z 1 AMG aufgegeben werden, an die eine Abgabe von Arzneimitteln gemäß § 57 AMG durch Falk Pharma zulässig ist und die nach dem Arzneimittelgesetz zu einem Bezug von Arzneimitteln berechtigt sind.
  2. Der Kunde bestätigt mit der Vornahme einer Bestellung bei Falk Pharma, dass er über sämtliche gesetzliche Berechtigungen/Genehmigungen, insbesondere nach dem AMG idgF, verfügt, um Arzneimittel von Falk Pharma zu beziehen und sämtliche daraus resultierenden Pflichten, insbesondere hinsichtlich der Lagerung und Lieferung von Arzneimitteln sowie der Verifizierungs- und Deaktivierungsaktivitäten gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/161 zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83/EG und den damit in Zusammenhang stehenden Rechtsgrundlagen, vollständig erfüllt.
  3. Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben für den Ankauf der Vertragsprodukte und Verkauf derselben zum Kunden verantwortlich.
  4. Der Kunde wird Falk Pharma gemäß geltenden Vorschriften über Produktreklamationen, Qualitätsmängel und ähnliche, durch Kunden gemeldete Negativinformationen, unverzüglich in Kenntnis setzen.
  5. Falk Pharma ist berechtigt, Angaben des Kunden bzw. die Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen für Arzneimittel sowie deren Lagerung und Lieferung durch den Kunden zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, Falk Pharma auf deren Nachfrage sämtliche erforderliche Informationen zu erteilen und Unterlagen zu übermitteln, aus denen sich die Zulässigkeit des Bezugs von Arzneimitteln durch den Kunden gemäß dem AMG und/oder die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen iZm der Lieferung und Lagerung von Arzneimitteln ergibt. Im Falle der Weigerung des Kunden, Falk Pharma die von dieser angeforderten Informationen zu erteilen bzw. Unterlagen zu übermitteln, ist Falk Pharma berechtigt, Bestellungen des Kunden nicht anzunehmen.

III. Vertragsabschluss

  1. Die von Falk Pharma zur Bestellung angebotenen Arzneimittel stellen kein rechtlich bindendes Angebot von Falk Pharma dar, sondern lediglich die Einladung an die Kunden zur Abgabe eines (verbindlichen) Kaufangebotes durch die Kunden. Ein verbindliches Kaufangebot eines Kunden wird durch den erfolgreichen Abschluss des nachfolgend beschriebenen Bestellvorgangs abgegeben.
  2. Bestellungen können ausschließlich über den Logistikpartner von Falk Pharma (in der Folge kurz "Logistikpartner") erfolgen und zwar 
    - entweder per E-Mail an shc-orderhandling-hagenbrunn@healthcare.at oder
    - per Fax unter 02246 2041629.
  3. Der Kunde kann von den gewünschten Waren eine beliebige Menge bestellen. Bei einer großen Anzahl der vom Kunden bestellten Waren wird der Logistikpartner vorab mit Falk Pharma Rücksprache halten, ob eine Lieferung der vom Kunden gewünschten Menge der Waren möglich ist.
    - Die rechtlich bindende Annahme des Vertrages durch Falk Pharma kann erfolgen 
    - durch eine gesonderte Annahmebestätigung des Logistikpartners per E-Mail, oder
    - durch eine Versandbestätigung des Logistikpartners per E-Mail, oder
    - durch Übergabe der Ware an den Kunden.
  4. Falk Pharma ist berechtigt, Bestellungen des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  5. Der Kunde ist ohne Vorliegen der dafür gesetzlich bestimmten oder schriftlich vereinbarten Voraussetzungen nicht berechtigt von einem rechtswirksam geschlossenen Vertrag zurückzutreten.

IV. Lieferung / Abnahme

  1. Sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Abnahme der vom Kunden bestellten Waren am Standort des Logistikpartners in 1110 Wien, Schemmerlstraße 72. Sobald die vom Kunden bestellten Waren zur Abholung durch den Kunden bereit liegen, erfolgt eine entsprechende Information seitens des Logistikpartners an den Kunden.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Abholung bereitgestellten Waren binnen 3 Werktagen ab erteilter Information gemäß Punkt 4.1. dieser AGB am Standort des Logistikpartners in 1110 Wien, Schemmerlstraße 72 abzuholen, sofern nicht eine Belieferung des Kunden durch den Logistikpartner ausdrücklich vereinbart ist.
  3. Erfolgt eine Abholung der Waren nicht innerhalb der Frist gemäß Punkt 4.2. der AGB, befindet sich der Kunde im Annahmeverzug. Falk Pharma ist berechtigt, dem Kunden die ihr aufgrund des Annahmeverzugs allenfalls entstehende Mehrkosten (z.B. Lagermehrkosten) in Rechnung zu stellen.
  4. Der Kunde bzw. die vom Kunden beauftragten Dritten (z.B. Spediteure) haften für die Einhaltung der jeweils gültigen Transport- und Lagervorschriften nach dem AMG, der AMBO und/oder der ABO i.d.g.F.
  5. Handelt es sich bei dem Kunden um eine Anstaltsapotheke iSd § 57 Abs 1 Z 1 AMG, oder wurde eine Belieferung des Kunden durch den Logistikpartner gemäß Punkt 4.2. dieser AGB ausdrücklich vereinbart, erfolgt die Lieferung der Waren auf Kosten und Gefahr von Falk Pharma an die Adresse des Kunden bzw. die vom Kunden bei Vornahme der Bestellung angegebene Adresse. Befindet sich der Kunde (Anstaltsapotheke) im verschuldeten Annahmeverzug, kann Falk Pharma entweder auf Vertragserfüllung bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens jedoch zweiwöchigen Nachfrist, vorbehaltlich ihrer Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig verwerten.

V. Ruhen / Wegfall der Lieferpflicht

  1. Zur Leistungsausführung ist Falk Pharma erst dann verpflichtet, sobald der Kunde seinen Verpflichtungen, die zur Leistungsausführung erforderlich sind, nachgekommen ist.
  2. Die Lieferpflicht von Falk Pharma ruht, solange der Kunde mit einer allfälligen Zahlung, auf welche Falk Pharma Anspruch hat, im Rückstand ist.
  3. Bei Vorliegen von höherer Gewalt oder bei Eintritt unvorhersehbarer Umstände, die nicht von Falk Pharma zu vertreten sind, ruht die Lieferverpflichtung von Falk Pharma für die Dauer des Vorliegens der höheren Gewalt. Unvorhergesehene Umstände sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, Betriebsstörungen aller Art, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Beförderungsschwierigkeiten, Streit und rechtmäßige Aussperrung. Dauert der Zustand der höheren Gewalt bzw. der unvorhergesehenen Umstände länger als sechs Monate an, ist jede Vertragspartei berechtigt, die Vertragsbeendigung zu erklären.
  4. Wird die Lieferung oder Leistung durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände, die nicht von Falk Pharma zu vertreten sind, unmöglich, wird Falk Pharma von ihrer Leistungsverpflichtung befreit.

VI. Lieferverzug

  1. Falk Pharma wird die Ware so rasch als möglich an den Kunden liefern.
  2. Falk Pharma hat dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen jede Einschränkung der Vertriebsfähigkeit einer verschreibungspflichtigen Arzneispezialität im Inland unverzüglich zu melden. Als Einschränkung der Vertriebsfähigkeit gilt eine über voraussichtlich zwei Wochen hinausgehende Nichtverfügbarkeit oder eine über voraussichtlich vier Wochen hinausgehende nicht ausreichende Verfügbarkeit einer verschreibungspflichtigen Arzneispezialität zur Deckung des Bedarfs an Patientinnen und Patienten im Inland (§ 1 der Verordnung über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung).  Die von Falk Pharma gemeldeten Vertriebseinschränkungen werden vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen in der Liste der Meldungen zu Vertriebseinschränkungen von Arzneimitteln veröffentlicht und sind dort für die Kunden einsehbar. Der Kunde kann allfällige Vertriebseinschränkungen in dieser Liste einsehen.
  3. Befindet sich Falk Pharma im (verschuldeten) Lieferverzug, hat der Kunde zur Ausübung seines Rücktritts vom Vertrag Falk Pharma zunächst schriftlich an den Logistikpartner eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Erst nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist kann der Kunde schriftlich vom Vertrag zurücktreten. 

VII. Gefahrenübergang

  1. Handelt es sich bei dem Kunden um einen solchen, der die Ware am Standort des Logistikpartners gemäß Punkt 4.1. dieser AGB abholt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren mit Abholung der Waren durch den Kunden gemäß Punkt 4.2. erster Satz der AGB auf diesen über. Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Lager des Logistikpartners gemäß Punkt 4.1. der AGB und auf Gefahr und Kosten des Kunden.
  2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen solchen, an welchen eine Lieferung der Ware erfolgt (z.B. eine Anstaltsapotheke oder ein Kunde, mit dem ausdrücklich die Lieferung der Ware vereinbart wurde), geht die Gefahr mit Ablieferung der Waren an den Kunden gemäß Punkt 4.5. dieser AGB auf den Kunden über. Wird die Annahme der Waren durch den Kunden unberechtigt verweigert (Gläubigerverzug), geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Annahmeverweigerung auf den Kunden über.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
     

VIII. Kaufpreis

  1. Für die Ermittlung des Kaufpreises wird der aktuelle Fabrikabgabenpreis (FAP) herangezogen. Der Kaufpreis versteht sich ab Lager, exklusive Porto, Versicherungskosten, Fracht und Umsatzsteuer.
  2. Die Anpassung der Kaufpreise für die Waren erfolgt regelmäßig seitens Falk Pharma entsprechend den Anpassungen des FAP. Maßgebend sind die am Tag des Einlangens der Bestellung gültigen Preise.
     

IX. Zahlung / Zahlungsverzug

  1. Die von Falk Pharma gelegten Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig., sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich und schriftlich andere Zahlungsziele vereinbart wurden.
  2. Für den Fall eines – auch unverschuldeten – Verzugs mit einer Zahlung gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB als vereinbart. Dabei ist der Basiszinssatz, der zum Stichtag der jeweiligen Rechnungslegung gilt, maßgebend. Die Geltendmachung eines allfälligen Verzugsschadens durch Falk Pharma bleibt davon unberührt.
  3. Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, erhält der Kunde von Falk Pharma eine Mahnung, in welcher auch die Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen ausgewiesen ist.
  4. Bei erfolgloser Mahnung ist Falk Pharma berechtigt, ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung ihrer Forderung zu beauftragen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die dadurch entstandenen Kosten nach den Bestimmungen der Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen oder des Rechtsanwaltstarifgesetzes zu erstatten. Erfolgt eine Mahnung an den Kunden durch Falk Pharma oder deren Logistikpartner selbst, ist Falk Pharma berechtigt, Mahnspesen in gesetzlichem Ausmaß zu verrechnen.
  5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Falk Pharma von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden. Falk Pharma ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vorbehaltlich der Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten und zurückzuverlangen. Die Rücksendung einer bereits an den Kunden gelieferten Ware hat auf Kosten des Kunden durch ein hierzu befugtes Unternehmen zu erfolgen.
  6. Nach Erklärung des (Teil-)Rücktrittes seitens Falk Pharma ist der Kunde verpflichtet:
    - die Ware an Falk Pharma unverzüglich auf eigene Kosten durch ein hierzu befugtes Unternehmen zurückzusenden und
    - Falk Pharma die Kosten für zweckentsprechende Aufwendungen zu ersetzen.
  7. Ferner steht Falk Pharma eine angemessene Entschädigung für eine allfällige Wertminderung der Ware zu.
  8. Im Falle einer Beschädigung der Ware(n) ist Falk Pharma berechtigt, den der Wertminderung entsprechenden Betrag vom Kunden zu fordern.
  9. Falk Pharma behält sich ausdrücklich vor, nur gegen Nachnahme oder Vorkasse zu liefern.

X. Eigentumsvorbehalt

  1. Falk Pharma behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie allfälliger Nebenforderungen (z.B. Verzugszinsen) ausdrücklich vor.
  2. Aufgrund dessen ist der Kunde verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises pfleglich zu behandeln. Der Kunde darf die Ware nicht an Dritte verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Das Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr der Verschlechterung, des Verlusts oder des Untergangs, trägt allein der Kunde.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im regelmäßigen Geschäftsverkehr zu veräußern, sofern der Kunde die aus der Weiterveräußerung an Dritte entstehenden Forderungen an Falk Pharma abtritt.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, Falk Pharma Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich anzuzeigen.
  5. Der Kunde hat Falk Pharma alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, Falk Pharma vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens über die bevorstehende Anmeldung zu verständigen.

XI. Mängelrüge / Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren unverzüglich nach Übergabe auf erkennbare Mängel hin zu untersuchen.
  2. Ist der Kunde ein Arzneimittel-Großhändler, ist er verpflichtet, die Ware noch vor Übernahme am Standort auf offenkundige Mängel iZm der Quantität der Waren hin zu untersuchen.
  3. Sichtbare Mängel der Waren hinsichtlich Qualität und/oder Quantität sind vom Kunden unverzüglich nach Übernahme/Lieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, jeweils aber spätestens binnen 3 Werktagen ab Übernahme/Lieferung schriftlich per E-Mail an Falk Pharma an office@drfalkpharma.at zu rügen. Der Kunde hat die Art und den Umfang des gerügten Mangels bekanntzugeben und den gerügten Mangel mit Beweismaterial (z.B. Anfertigung von Fotos) zu belegen.
  4. Bei offenkundigen Mängeln hinsichtlich der Quantität, die auch ohne Untersuchung dem Kunden ins Auge fallen müssen, hat der Kunde diesen offensichtlichen Umstand unverzüglich, spätestens jedoch binnen 1 Werktag nach Übernahme/Lieferung schriftlich per E-Mail an Falk Pharma an office@drfalkpharma.at mitzuteilen.
  5. Wird eine Mängelrüge vom Kunden nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware vom Kunden als genehmigt.
  6. Falk Pharma hat das Recht, die Einsendung einer Probe der Waren, gegebenenfalls auch die Rücksendung der gesamten Waren, auf Kosten von Falk Pharma zu verlangen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die beanstandeten Produkte mit der gehörigen Rechnung als Nachweis unverzüglich an Falk Pharma unter Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu übersenden. Ist die Beanstandung nicht berechtigt, hat der Kunde Falk Pharma die Kosten für die Rücksendung sowie allfällig entstanden Kosten aufgrund der Überprüfung der Waren auf die behaupteten Mängel zu ersetzen.
  7. Der Kunde ist zum Ersatz eines allfälligen Wertverlusts der retournierten Produkte verpflichtet, sofern der Wertverlust auf einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist.

XII. Gewährleistung / Rücknahme

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Erhalt der Ware. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen; der Kunde hat das Vorliegen eines Mangels nachzuweisen.
  2. Ist eine Mängelrüge des Kunden gemäß Punkt XI. dieser AGB berechtigt, ist Falk Pharma berechtigt, nach eigenem Ermessen unentgeltlich neu zu liefern oder Gutschriften auszustellen. Zulässig sind auch mehrere Neulieferungen.
  3. Falk Pharma leistet nur Gewähr für solche (gerügten) Mängel, die bereits vor dem Gefahrenübergang vorgelegen haben. Falk Pharma leistet keine Gewähr für Mängel, die durch eine ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder Verwendung der Waren nach dem Gefahrenübergang oder eine natürliche Abnützung entstehen. Werden vom Kunden oder von einem Dritten Veränderungen an den Waren vorgenommen, scheidet eine Gewährleistung von Falk Pharma ebenfalls aus.
  4. Bei Zurückziehung der Zulassung oder Auflassung einer Arzneispezialität erfolgt eine Rücknahme bis zwei Monate nach erfolgter Streichung aus dem Warenverzeichnis des österreichischen Apothekerverlages, vorausgesetzt das Verfalldatum liegt nach dem Datum der Streichung aus dem Warenverzeichnis. Die Rücknahme wird zum Fakturenwert der letzten Lieferung durchgeführt. Entsprechendes gilt für die Rücknahme von Produkten, die von einem mit der österreichischen Gesundheitsbehörde BASG/AGES Medizinmarktaufsicht vereinbarten Rückruf betroffen sind.
  5. Abgesehen von den Gewährleistungsfällen gemäß Punkt 12.2. der AGB und den Fällen gemäß Punkt 12.4. der AGB ist eine Rücknahme ausschließlich nach vorheriger Zustimmung durch Falk Pharma binnen 2 Werktagen nach Abnahme der Waren möglich. Die Rücknahme bedarf der vorherigen schriftlichen Bestätigung des Kunden an Falk Pharma über die ordentliche Lagerung iSd zwingenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die Überprüfung dieser Angaben durch den Qualitätsmanagementbeauftragten von Falk Pharma. Der Kunde ist verpflichtet, Falk Pharma allfällig von dieser geforderen Auskünfte zu erteilen, die für Falk Pharma zur Beurteilung einer ordentliche Lagerung iSd zwingenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind. Wenn die Nachweise über ordnungsgemäße Lagerung und Transport aus Sicht von Falk Pharma nicht zufriedenstellend sind, wird eine Rücknahme der Produkte jedenfalls abgelehnt.

XIII. Haftungsbeschränkung
 

  1. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsgesetzes haftet Falk Pharma nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt nicht für Personenschäden.
  2. Der Geschädigte hat das Vorliegens eines Verschuldens der Falk Pharma zu beweisen.
  3. Falk Pharma haftet nicht für mittelbare Schäden, Folge- und Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie den Verlust von Daten.
  4. Etwaige auf der Verpackung oder sonst im Zusammenhang mit den Vertragsprodukten vom Hersteller oder von einem sonstigen Dritten zugesagte Gewährleistungs- oder Garantieerklärungen können Falk Pharma gegenüber nicht geltend gemacht werden; es sei denn, Falk Pharma erklärt sich schriftlich bereit, diese zu übernehmen.
  5. Schadenersatzansprüche des Kunden gegen Falk Pharma verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis des Geschädigten von Schaden und Schädiger. Den Kunden trifft bei Vorliegen von Anhaltspunkten eine  Erkundungspflicht. Bei einer Verletzung der Erkundungspflicht beginnt die Verjährungsfrist zu dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem der Kunde bei Erfüllung der ihm obliegenden Erkundungspflicht Kenntnis von Schaden und Schädiger hätte erlangen können.

XIV. Compliance / Garantien
 

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihre Leistungen derart zu erbringen, dass sie ihrem jeweiligen Verhaltenskodex und Compliance-Richtlinien entsprechen. Sollte der Kunde über keinen eigenen Verhaltenskodex oder Compliance-Richtlinien verfügen, verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung des Verhaltenskodex bzw. der Compliance-Richtlinien der PHARMIG.
  2. Die Vertragsparteien werden im Rahmen des zwischen ihnen bestehenden Vertragsverhältnisses alle auf das gegenständliche Vertragsverhältnis anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere Gesetze zur Geldwäsche- und Korruptionsbekämpfung, zum Datenschutz und zum fairen Wettbewerb.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, die von Falk Pharma erworbenen Waren weder direkt noch indirekt in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) auszuführen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die vorgenannten Ausfuhrbeschränkungen im Falle der Weitergabe der Waren an Dritte auch auf diese Dritte zu überbinden.
  5. Sofern der Kunde Grund zu der Annahme hat, dass ein Dritte die Waren aus dem EWR ausführen wird oder ausführen könnte, ist der Kunde verpflichtet, die Waren nicht an diesen Dritten weiterzugeben.

XV. Aufrechnung
 

  1. Der Kunde kann mangels abweichender ausdrücklicher oder schriftlicher Vereinbarung nur mit solchen Forderungen gegen Forderungen von Falk Pharma aufrechnen, die auf demselben Vertragsverhältnis wie die Forderung von Falk Pharma beruhen und die gerichtlich festgestellt oder von Falk Pharma ausdrücklich anerkannt wurden.

XVI. Datenschutz

  1. Die bereitgestellten Informationen, einschließlich der personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere jenen der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Europäischen Datenschutzgrundverordnung - DSGVO) und des Bundesgesetzes zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetzt – DSG) in der jeweils geltenden Fassung verarbeitet.
  2. Es werden nur jene personenbezogenen Daten erhoben, die für die Durchführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich sind und/oder die der Kunde freiwillig zur Verfügung stellt. Falk Pharma erhebt, verarbeitet und nützt personenbezogene Daten ihrer Kunden nur mit deren hiermit ausdrücklich erteilter Einwilligung, zu den vereinbarten Zwecken oder wenn eine sonstige rechtliche Grundlage im Einklang mit der DSGVO vorliegt; dies unter Einhaltung der datenschutz- und zivilrechtlichen Bestimmungen.
  3. Die Kunden haben jederzeit das Recht, über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung eine Auskunft zu bekommen sowie eine Berichtigung, einen Widerspruch, eine Einschränkung der Bearbeitung und Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter Daten zu verlangen. Ferner haben sie jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung ihrer Daten zu widerrufen. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden nicht für andere Zwecke als die durch die Erfüllung des Vertrages oder durch sonstige Einwilligung oder sonst durch eine Bestimmung im Einklang mit der DSGVO gedeckten Zwecken verarbeitet.
  4. Innerhalb des Unternehmens von Falk Pharma haben jene Mitarbeiter auf die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten Zugriff, die diese Daten im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke für die bzw. in Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Die Daten dürfen an die Auftragsverarbeiter sowie an verbundene Unternehmen von Falk Pharma oder Dritte, deren sich Falk Pharma zur Erfüllung ihrer Vertragsverpflichtungen bedient, weitergegeben bzw. übermittelt und dort ebenfalls zu den vorstehend benannten Zwecken verarbeitet werden. Mit den eingesetzten Auftragsverarbeitern (Dienstleistern) wird im Falle der Verarbeitung von personenbezogenen Daten iSd DSGVO eine schriftliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen, wobei die Auftragsverarbeiter zur Einhaltung aller der der jeweiligen Vertragspartei obliegenden vertraglichen wie gesetzlichen Verpflichtungen verpflichtet werden und damit gegebenenfalls auch zu Verschwiegenheit bzw. Vertraulichkeit. Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR (in sogenannte Drittstaaten) kann stattfinden, sofern dazu eine vorstehend genannte Rechtsgrundlage besteht.
  5. Es ist möglicherweise erforderlich, Kundendaten an Dritte (wie Rechtsanwälte, Banken, Werbeunternehmen) zur Vertragserfüllung weiterzuleiten. Eine stattfindende Weiterleitung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der DSGVO, insbesondere zur Erfüllung des gegenständlichen Vertrages oder auf Grundlage einer vorherig erteilten Einwilligung.
  6. Personenbezogene Daten werden – soweit erforderlich – für die laufende Kommunikation, Anschlussfragen, interne Kommunikation und Verwaltung, für die Dauer der Einwilligung bzw. für die Dauer eines/r etwaig daraus resultierenden Vertragsverhältnisses/Geschäftsbeziehung sowie darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich aus den einschlägigen Bestimmungen, insbesondere aus dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), der Bundesabgabenordnung (BAO) ergeben, verarbeitet und gespeichert. Zu berücksichtigen sind dabei im Besonderen die nach dem ABGB in bestimmten Fällen sich ergebenden Speicherdauern bis zu 30 bzw. 40 Jahren. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung mehr besteht.
  7. Betroffene Personen haben jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Recht gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund berechtigter Interessen der der jeweiligen Vertragspartei gem Art 6 Abs 1 lit f DSGVO erfolgt, Widerspruch zu erheben, soweit das Gesetz Ihnen diese Möglichkeit einräumt.
  8. Außerdem haben betroffene Personen jederzeit das Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten, sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung (oder Einschränkung der Verarbeitung) ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung (insbesondere gem Art 7 Abs 3, 15, 16, 17, 18, 20, 21 DSGVO).
  9. Ein allfälliger Widerspruch (gegebenenfalls Widerruf), als auch das Ersuchen um Auskunft, Löschung (oder Einschränkung) und/oder Datenübertragbarkeit sind an die jeweilige Vertragspartei zu richten. Betreffend die Datenübertragbarkeit ist zu beachten, dass diesem Ersuchen im letztgenannten Fall nur unter der Voraussetzung nachgekommen werden kann, wenn damit kein unverhältnismäßiger Aufwand verbunden ist.
  10. Bei Verstößen iZm der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gegen das geltende Datenschutzrecht oder Verletzungen datenschutzrechtlicher Ansprüche in einer anderen Weise, besteht die Möglichkeit, diese bei der zuständigen Aufsichtsbehörde mit Beschwerde anzuzeigen. Die in Österreich hierfür zuständige Behörde ist die Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42,1030 Wien.

XVII. Schlussbestimmungen

  1. Auf sämtliche Verträge zwischen Falk Pharma und den Kunden, die aufgrund von Bestellungen des Kunden über Arzneimittel bei Falk Pharma zustande kommen, gelangt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts zur Anwendung.
  2. Gerichtsstand ist Wien. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des in Handelssachen zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilwiese unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ganzen oder teilweise unwirksamen Regelung tritt bei Verträgen mit Unternehmern durch eine Regelung, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

Stand: 09.07.2026